Ewige Strafe — ewiges Leben / Gericht / Versöhnung der Welt
Ewige Strafe — ewiges Leben (Matth. 25, 46)
Wie der Abschnitt Mark. 9, 43ff. in 9, 48 in dem Zitat aus Jes. 66, 24 seinen Abschluß findet, so endet der in Matth. 25, 31 beginnende Abschnitt in 25, 46 mit einer deutlichen Bezugnahme auf Dan. 12, 2. Es heißt in Matth. 25, 46: “Und so werden sie dahingehen, diese in die ewige Strafe, die Gerechten aber in das ewige Leben.” Dan. 12, 2 aber lautet: “Und viele von denen, die schlafen im Erdstaub, werden erwachen, die einen zum ewigen Leben, die andern zu Schmach, zu ewigem Abscheu.” Die Übereinstimmung ist also nicht vollständig; trotzdem wird nicht zweifelhaft sein, daß in Matth. 25, 46 an Dan. 12, 2 angeknüpft wird.
Allerdings ist nicht zu übersehen, daß der Wortschatz von Matth. 25, 46 sich vom Vorangehenden abhebt. Was in 25, 46 “ewiges Leben” heißt, das entspricht dem, was in 25, 34 als das “Reich” bezeichnet ist, und was in 25, 46 “ewige Strafe” heißt, das entspricht dem, was in 25, 41 das “ewige Feuer” genannt wird. Ein Grund jedoch zur Vermutung, daß der Schlußsatz in 25, 46 ursprünglich anders gelautet haben könnte, wird um so weniger vorliegen, als “ewiges Leben” und “Reich (Gottes)” auch sonst in den Evangelien als Parallelbegriffe begegnen.
Wie ist Matth. 25, 46 nun zu verstehen? Wenn es von den Gerechten heißt, daß sie “in das ewige Leben” dahingehen werden, so ist damit der Eingang in das Reich Gottes gemeint (vgl. 25, 34). Ganz ohne Zweifel ist gemeint, daß sie aus diesem Reich nicht wieder vertrieben werden sollen bzw. daß ihrem Besitz des “Lebens” keinerlei Grenzen gesetzt seien. Jedoch: daß dieses Leben als ein “ewiges Leben” mit unbegrenzter Dauer aufzufassen ist, das liegt nicht an der Bezeichnung dieses Lebens als aionios, sondern daran, daß es sich um “Leben” handelt, und zwar um eschatologisch verliehenes und eschatologisch gefälltes, um himmlisches Leben (im Sinne von Luk. 20, 36). Andererseits ist zu sagen, daß auch der Begriff “ewige Strafe” (kolasis aionios) durch aionios nicht im Sinne von “endlose, unbegrenzt anhaltende Strafe” festgelegt ist. Gemeint ist, daß es sich um eine eschatologisch verhängte und auch eschatologisch abzubüßende Strafe handelt. Über ihre Dauer ist mit ihrer Bezeichnung als aionios nichts ausgesagt.
Autor: Michaelis, D. Wilhelm, Prof. | Kategorie(n): Allversöhnung, Erkenntnis & Wesen Gottes, Gerichte Gottes, Heilsgeschichte | 2,100 x gelesen


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