Wenn die Schrift bezeugt, daß Gott die Welt liebt, so ist damit gar
nichts darüber ausgesagt, wie die Welt ist, sondern nur, wie Gott ist.
Das gilt es einmal ganz klar mit allen Konsequenzen zu fassen.


Adolf Heller (1895 - 1973)
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Todesstrafe und Allversöhnung

Autor: Schumacher, Heinz  |  Kategorie(n): Allversöhnung, Zeitgeschichte & Politik  |  1,017 x gelesen

Die Frage, ob ein Mensch nur in diesem Erdenleben die Möglichkeit der Buße und Umkehr hat, oder ob Gott auch jenseits von Tod und Gericht noch (oder: wieder) solche Möglichkeit bietet, ist gar nicht so theoretisch, unpraktisch, spekulativ oder weltfremd, wie man es ihr bisweilen nachsagt. Das wurde uns aufs neue bewußt, als wir vor kurzem in der Wochenzeitung “CHRIST UND WELT” in einem aktuellen Aufsatz “Kampf um die Todesstrafe” von Giselher Wirsing (Ausgabe vom 9.10.1964) die folgenden Sätze lasen:

“Die christliche Ethik gibt uns in der Frage der Todesstrafe keine übereinstimmende Auskunft. Sowohl in der protestantischen wie in der katholischen Theologie gibt es prominente Anhänger und Gegner der Todesstrafe. Für ihre Anhänger wird die Strafe zur ‘im Namen der Rechtsordnung ausgeübten heiligen Vergeltungsaktion’, wie der katholische Moraltheologe Wendelin Rauch es formulierte. Ob sich eine solche Deutung mit dem modernen säkularen Staat noch vereinbaren läßt, ist fragwürdig … So hat der Abgeordnete Kühn, Hildesheim, durch dessen Initiative das Problem der Todesstrafe neu aufgerollt worden ist, vor allem theologische Motive angeführt. Er erklärt, für ihn sei der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen; wer diese Ebenbildlichkeit für den anderen in Frage stelle, verwirke sein Recht, das heißt also sein Lebensrecht.

Eine solche Argumentation läßt zunächst völlig außer acht, daß unser Strafrecht nicht auf dem Verwirkungsgedanken aufgebaut ist, nicht darauf also, daß eine der Tat entsprechende Strafart gewählt werden müsse, sondern ein der Schuld entsprechendes Strafmaß. Ethisch läßt sich gegen den Grundsatz der Verwirkung vor allem anführen, daß auch dem schlimmsten Frevler nach der Auffassung des Neuen Testaments noch die Gnade Gottes offenstehen muß. Es wird daher immer zweifelhaft bleiben, wieweit der Staat das Leben des Frevlers auslöschen darf, da die Möglichkeit zu Umkehr, Reue und Buße ja nur bei einem lebendigen Menschen möglich ist und sich auch in der Zeit vollzieht …” (Sperrungen von uns.)

Wie unseren Lesern bekannt sein wird, denken wir in dem letztgenannten Punkt anders. Der Gott, der da will, daß alle Menschen gerettet werden, hat diesem Seinem Liebeswillen nicht im Tode eine für Ihn selbst unübersteigbare Schranke gesetzt. Tod und Gericht haben ihre Aufgabe im Plane Gottes, aber sie sind nur Weg und Durchgang — wenn auch für die allermeisten qualvoller Durchgang, schrecklicher Umweg —, nie jedoch Ziel und Ende. Hat doch der Vater Seinem Sohne das ganze Gericht eben zu dem Zweck und Ziel übertragen, “auf daß alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren” (Joh. 5, 22.23). Viele andere Schriftworte bestätigen es, daß Gott, wenn Er richtet, letztlich herrichtet, nicht hinrichtet — auch dann nicht, wenn Er Seine Geschöpfe für Jahrtausende dem Tod oder dem Feuer überantwortet. (Näheres entnehme man meinem Buche “Das biblische Zeugnis von der Versöhnung des Alls” im Abschnitt II C über die Gerichte Gottes, ihren Sinn und Zweck und den inneren Vorgang im Gericht, S. 56-90.)

Wir stimmen Professor A. Köberle zu, der in “Gnade und Herrlichkeit” Jg. 1958, S. 142 ff. schrieb: “Was soll aus all den Millionen von Menschen werden, die vor Christi Geburt gelebt haben, oder denen nach Christi Geburt keine Möglichkeit der Begegnung mit dem Weltheiland zuteil wurde? … Auf all solche Anfechtungen antwortet evangelische Verkündigung und Seelsorge mit dem Hinweis, daß Christus nach Seinem Kreuzessieg niedergefahren sei zu den Toten, um auch dort Seine Lebensherrschaft kundzumachen, um auch dort Sein rettendes Erbarmen allen denen geschenkweise anzubieten, die sich danach ausstrecken … Aber wie steht es mit denen, um die der ewige Gott in dieser Weltzeit ein Leben lang mit Einladung und Liebesangebot gerungen hat und die sich gleichwohl Seinem Bitten und Rufen beharrlich widersetzt haben? Wir empfinden wohl alle, daß es sich dabei um eine schwerere Not und Belastung handelt als im Blick auf die vor- und außerchristliche Menschheit. Denn hier tritt das Wort Jesu in Kraft: Welchem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen, und welchem viel anbefohlen ist, von dem wird man viel fordern (Luk. 12, 48). Gibt es auch für solche Lebensschicksale noch eine Tür, die sich öffnet?

Es hat große Gestalten in der Geschichte der christlichen Kirche gegeben, die diese Frage mit Überzeugung bejaht haben. Ein Origenes und Schleiermacher, Zinzendorf und Oetinger, Michael Hahn, die beiden Blumhardts und unser verstorbener Stuttgarter Prälat Karl Hartenstein, sie alle haben darauf hingewiesen, daß sich in der urchristlichen Botschaft doch auch herrliche Worte finden, die den allumfassenden Retterwillen Gottes uneingeschränkt bezeugen: Denn Gott hat alle beschlossen unter den Unglauben, auf daß Er sich aller erbarme. Wie nun durch eines Menschen Sünde die Verdammnis über alle gekommen ist, also ist auch durch eines Gerechtigkeit die Rechtfertigung des Lebens über alle Menschen gekommen. Es ist das Wohlgefallen Gottes, daß durch Ihn alles versöhnt werde zu Ihm selbst, es sei auf Erden oder im Himmel, damit, daß Er Frieden machte durch das Blut an Seinem Kreuz, durch sich selbst (Röm. 11, 32; 5, 18; Kol. 1, 19) …

Solange wir an uns selbst denken, wollen wir doch nichts hinausschieben, sondern uns unter den ganzen Ernst der Christusworte stellen … Es könnte sonst auch einmal zu spät sein (vgl. Joh. 9, 4; Matth. 5, 25; Eph. 4, 26). Wenn wir aber an all die vielen Menschen um uns her denken, die oft so vernachlässigt worden sind im Blick auf Erziehung und Betreuung, die ohne rechte Liebe, ohne Führung und Geleit aufgewachsen sind, die es so viel schwerer und härter wie wir im Leben gehabt haben, dann wollen wir uns für sie an die göttliche Zusage halten: Gott ist größer als unser Herz. Gott will, daß allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis Seiner Wahrheit kommen (1. Joh. 3, 20; 1. Tim. 2, 4). Und was Gott will, das kann Er auch hinausführen.” — So weit Prof. Köberle.

Man hat der Allversöhnungslehre immer wieder vorgeworfen, daß sie die Gerichte Gottes verharmlose. Diesen Vorwurf weisen wir entschieden zurück. Und wenn gar noch gesagt wird, was nicht mehr endlos sei, verliere seine Schrecken, so kommt uns dieses Argument im Gedanken an Bombennächte, qualvolle Krankheiten und erst recht im Gedanken an die zukünftige Pein der Gottlosen “in die Äonen der Äonen hinein fortdauernd” (wenngleich nicht ohne Ende!) ungeheuerlich vor, und man weiß nicht, ob man mehr vor der Kaltblütigkeit oder vor der Dummheit solcher Aussage erschrecken soll.

Die Allversöhnungslehre verharmlost die Gerichte Gottes nicht, aber sie überspitzt sie auch nicht, macht aus sinnvollen Gerichten keine sinnlosen, aus endlichen Züchtigungen keine endlosen, aus Äonen keine Unaufhörlichkeit, aus dem Weg nicht das Ziel. Tod und Gericht verlieren nicht ihre Schrecken, aber sie verlieren eine ihnen fälschlich angedichtete Absolutheit. Die Wahrheit der Allversöhnung relativiert die Gerichte, wie das die Bibel selber an so vielen Stellen tut, wenn sie Gottes Gerichte als maßvoll bezeichnet, Seine Güte und Liebe aber als maßlos und endlos (nicht umgekehrt). Sie erkennt und deutet die Gerichte in ihrem eigentlichen Wesen, nämlich als Betätigung jenes göttlichen Zornes, der in keinem Widerspruch zu Seiner Liebe steht, sondern ihr entspringt, der nach Markus Barth “nicht eine mit Seiner Liebe abwechselnde Laune, sondern die Temperatur Seiner Liebe” ist!

So kommt es, daß man gerade bei den als “weich” verschrieenen Gläubigen, die Gottes letzte universale Zielerreichung glauben können, paradoxerweise oft eine erstaunliche “Härte” findet, nämlich ein Ja zu Tod und Gericht, Verderben und Verurteilung, ja eine Liebe zu Seinen Gerichten — wie sie etwa aus vielen Äußerungen E. F. Ströters spricht —, weil man erkannt hat, daß sie keine “Quälereien” eines rachgierigen Tyrannen sind, sondern unumgängliche Erziehungswege Seiner Liebe.

Wie ist von hier aus die Todesstrafe zu beurteilen? — Zunächst ist zu sagen, daß sie nach biblischer Schau weder ein endgültiges Aufhören der Existenz bedeutet noch ein Abgeschnittensein von Gottes Gnaden- und Rettungsmöglichkeiten. Im Tod, aus dem Tod und nach dem Tod vermag Gott Sein Heil zu spenden. Jeder ungläubig Gestorbene steht einmal auf, zunächst zum Gericht, und wenn er alle für ihn notwendigen Gerichtsstationen durchlaufen hat und — sich selber verabscheuend — schreien gelernt hat nach Gott, wird ihm schließlich, nach wie langer Zeit auch immer, Gnade zuteil.

Die Todesstrafe für den Frevler ist also “nur” die vorzeitige Einleitung göttlicher Gerichtsprozesse, um die er ohnehin nicht herumkommt, denen er früher oder später sowieso ausgeliefert sein wird. Außerdem ist sie die Verhinderung weiterer Sünden in diesem Erdenleib und -leben, die den Berg von Schuld noch mehr aufhäufen könnten.

Nachdem wir festgestellt haben, was die Todesstrafe biblisch gesehen bedeutet, bleibt nun noch zu fragen, ob und wann sie der Staat nach biblischer Anweisung anwenden darf und soll.

Hierbei darf es keine Vermischung geben von dem, was die Schrift der gläubigen Gemeinde sagt, mit dem, was sie dem Staate oder den Völkern im allgemeinen sagt. Es gibt Gemeindeordnungen, und es gibt “weltliche” Ordnungen. Beide decken sich durchaus nicht immer. Wenn z. B. für den Acker der Welt das Wort gilt “Lasset beides miteinander wachsen” (Matth. 13, 30), so gilt doch für die Gemeinde: “Tut den Bösen von euch selbst hinaus!” (1. Kor. 5, 13). (Das erstere Wort sagt übrigens nichts gegen die Todesstrafe, sondern stellt nur fest, daß in dieser Welt und Weltzeit die Sünde — ob mit oder ohne Todesstrafe — nicht auszurotten ist, sondern sich immer mehr steigert und ausweitet zum Ende hin; ebenso aber befinden sich auch die “Guten”, die Menschen der Liebe zur Wahrheit, in einem Ausreifeprozeß, beide miteinander, durcheinander im Raum dieser Welt.)

Auf dem Boden der Gemeinde gilt für den reumütigen Sünder die Vergebung, die Rechtfertigung aus Glauben ohne Werke, und ein neues Menschentum. Auf dem Boden des Staates aber gilt nach wie vor: “Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu Seinem Bilde gemacht” (1. Mose 9, 6). Und es gilt Römer 13, 4: “Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie (die Regierungsgewalt) trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut.” Mit diesen Worten wird die Todesstrafe — auf jeden Fall für den Mörder — eindeutig bestimmt. Daß unser Volk nach den Verbrechen der Nazizeit ins andere Extrem einer falschen, zuchtlosen Humanität fällt, und daß der Wohlstandsstaat unserer Tage dem Fleisch seiner Wähler die in Röm. 13, 4 geforderte Furcht nehmen möchte, ist verständlich, ändert aber nichts an der biblischen Forderung der Todesstrafe für den Mörder, und einer Furcht vor der Regierungsgewalt für den, der Böses tut.

(Quelle: “Gnade und Herrlichkeit”, 1/1965; Paulus-Verlag, Heilbronn)

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