Wenn die Schrift bezeugt, daß Gott die Welt liebt, so ist damit gar
nichts darüber ausgesagt, wie die Welt ist, sondern nur, wie Gott ist.
Das gilt es einmal ganz klar mit allen Konsequenzen zu fassen.


Adolf Heller (1895 - 1973)
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Apostolische Schlüsselgewalt

Autor: Ströter, Ernst F., Prof.  |  Kategorie(n): Heilsgeschichte, Lehre  |  635 x gelesen

Welche Bedeutung haben die Schriftworte Matth. 16, 19; 18, 18; Joh. 20, 23 (Apostolische Schlüsselgewalt, Vollmacht des Bindens und Lösens) für die Gemeinde heute?

Nach dem Sinn dieser Bibelstellen wird immer wieder gefragt. Auf Anregung eines Lesers von GNADE UND HERRLICHKEIT soll nachstehend eine Antwort gegeben werden. Wir entnehmen sie der Zeitschrift DAS PROPHETISCHE WORT (Jg. 1918 und 1922), wo zweimal darauf eingegangen wurde. (Die damals im FRAGEKASTEN gegebenen Antworten sind nicht mit Namen gekennzeichnet; sie dürften vom Herausgeber, Professor E. F. Ströter, stammen.) Diese Antworten sind biblisch-heilsgeschichtlich einleuchtend; uns sind keine besseren bekannt. Zunächst die 1918 gegebene Antwort:

Die »Schlüsselgewalt« des Petrus

»[...] Wir bleiben eingedenk, daß wir uns mit jenen Vollmachten des Herrn an Seine zwölf israelitischen Jünger ganz auf national-jüdischem Reichsboden befinden. Die heutige Gemeinde, ja selbst die jüdische Muttergemeinde in Jerusalem bestand noch gar nicht. Es war noch nicht Pfingsten gewesen. Jesus sagt dem Petrus deutlich, daß Er auf ihn, den (zukünftigen) Felsenmann, Seine Gemeinde bauen wolle, die von den Pforten des Hades nicht solle überwältigt werden. Also alles geht auf die Zukunft.

Wie geschah nun die Erfüllung?

Darüber gibt uns die Apostelgeschichte deutlichen und genügenden Aufschluß. Sie berichtet uns zunächst (Kap. 2), wie Petrus am Tage der Pfingsten in Jerusalem voll Heiligen Geistes den Angehörigen seines Volkes Israel die Tür des Himmelsreiches auftut, d. h. ein für allemal die Bedingungen festlegt, unter denen sich die dem Volke Israel gegebenen Reichsverheißungen erfüllen werden. Sie lauten: Buße für die offizielle Verwerfung des ihnen gesandten Gesalbten Gottes (des MESSIAS) und Glaube an den Namen des Gekreuzigten und Auferstandenen [...]

Als dann die Zeit gekommen war für die gnädige Heimsuchung auch der Nationen, nachdem sich der Hoherat wiederum durch die Verdammung des Stephanus als gänzlich unfähig erwiesen hatte, das Volk fernerhin den Weg des Rechts und der Erkenntnis zu führen nach der Schrift, und nachdem sich Gott Sein auserwähltes Rüstzeug zur Evangelisation der Heiden (nämlich Paulus) schon zubereitet hatte in Damaskus, da ist es derselbe Petrus, dem Jesus jene Vollmacht gegeben (die Tür zur Königsherrschaft Gottes aufzutun), der von ihr Gebrauch zu machen hat. Er selber verstand eigentlich nicht recht, um was es sich dabei wirklich handelte: das Himmelreich, wie es ja Israel verheißen war und nicht den Heiden (Eph. 2, 12), jetzt auch den Gläubigen aus den Nationen zu erschließen. Das geschah im Hause des römischen Offiziers Kornelius in Cäsarea. Als Petrus ihnen Jesus, den Gekreuzigten und Auferstandenen, verkündigt hatte und eben die Worte sprach: »daß durch Seinen Namen Vergebung der Sünden empfangen soll ein jeder, der an Ihn glaubt« (Apg. 10, 43), da fiel der Heilige Geist auf alle, die dem Wort zuhörten.

Darüber wunderten sich die jüdischen Gläubigen, die mit Petrus gekommen waren, denn nach dem ganzen alttestamentlichen Programm konnte von einer Anteilnahme am Heil seitens der Heiden erst die Rede sein, nachdem zuerst Israel als Volk ins Reich Gottes eingegangen war. Davon war man aber damals noch ebensoweit entfernt wie heute. Und Paulus erklärt uns im Römerbrief, daß jene gnädige Heimsuchung der Nationen durch den Heiligen Geist nicht etwa eine direkte Erfüllung alttestamentlicher Prohetie war, sondern die Eröffnung eines in Gott von den Zeitaltern her verborgen gebliebenen Geheimnisses (Röm. 11, 11.25.26; 16, 25.26; Eph. 3, 1-10; Kol. 1, 26.27).

Ganz offenkundig liegt es da vor uns, wie derselbe Petrus hier auf heidnischem Boden die Schlüssel des Himmelreiches verwaltet [...] Auch hier ist er es, der kraft der gleichen Vollmacht, wie zu Pfingsten in Jerusalem für die Gläubigen zu Jerusalem, hier für die Mitglieder der Gemeinde aus den Heiden die ewigen Grundbedingungen des Heils — in Vergebung der Sünden — niederlegt.

Darin liegt, soweit mein Erkennen geht, die tatsächliche und sachlich unanfechtbare Deutung jener fraglichen Herrenworte. Und wenn es in Joh. 20, 23 heißt: »Welchen ihr die Sünden vergebt, denen sind sie vergeben, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten«, so liegt auch in diesen Worten wohl weiter nichts als die auf sämtliche Apostel verteilte Vollmacht, die Grundbedingungen zu der Frage: »Wie wird ein sündiger Mensch vor Gott gerecht und Erbe des ewigen Lebens?« für alle Zeiten niederzulegen.

Wie verhält sich nun das eigentliche Evangelium des Paulus an uns, die Nationen, zu diesen Dingen? Paulus [...] hat nicht erst um die Erlaubnis oder Berechtigung nachgesucht bei den Zwölfen, auch die Sündenvergebung und deren Bedingungen zu predigen (Gal. 1, 11.12; 2, 1-2). Diese Frage war ein für allemal, auch auf heidnischem Boden, erledigt und wird gar nicht mehr berührt. Der Grundgedanke des paulinischen Evangeliums ist keineswegs nur der, daß den Sündern aus den Heiden das Heil im allgemeinen dargeboten werde, sondern daß — über Israels Sturz und Zusammenbruch hinweg — den Heiden ohne weiteres die ganze Fülle göttlichen Lebens und göttlicher Herrlichkeit in Christus, die Berechtigung, Söhne und Miterben in Christus zu sein, nahegebracht wird (Kol. 1, 27; Röm. 8, 17). Aus diesem einfachen Grunde hat es Paulus nirgend und nie mit der Frage nach der Bedeutung von Matth. 16, 19 oder Joh. 20, 23 zu tun gehabt. Das waren Punkte, die ein für allemal erledigt waren, ehe er seinen speziellen Auftrag bekam, mit dem Evangelium von der Sohnschaft in Christus zu den Nationen zu gehen.«

In der März/April-Nummer des Jahrgangs 1922, ein halbes Jahr vor Ströters Tod, kam im FRAGEKASTEN der Zeitschrift DAS PROPHETISCHE WORT nochmals die Frage zur Sprache:

»Dürfen wir das Amt der Schlüssel, das dem Petrus in Matth. 16, 19 gegeben wird, auch auf uns beziehen?«

Die Antwort lautete: »Keineswegs [...] Im mosaischen Haushalt Gottes gab es einen von Gott verordneten Hohenrat von Ältesten und Schriftgelehrten, die nach Jesu eigenen Worten auf Moses Stuhl saßen, d. h. die Vollmacht hatten, dem Volk das Gesetz und die Ordnungen Gottes und Seines Heiligtums auszulegen und es darüber zu belehren [...] An deren Stelle setzt nun der Herr für den gegenwärtigen Haushalt des Evangeliums Seine auserwählten Apostel. Für Israel die Zwölfe, für den Leib Christi den Apostel der Nationen Paulus (Röm. 11, 13). Diese allein haben die Vollmacht gehabt und ausgeübt, allen Menschen die Bedingungen vorzuschreiben, unter denen sie des Heiles Gottes teilhaftig werden können, das in Christus erschienen ist. Das ist ein für allemal mit absoluter Vollkommenheit geschehen, so daß es da gar keiner Ergänzung oder Vervollständigung bedarf. Keine Kirche oder geistliche Behörde hat das Recht, irgendwelche anderen zusätzlichen Bedingungen des Heils niederzulegen oder anzuordnen. Was von jenen Männern Gottes gebunden wurde, ist im Himmel gebunden. Und wen sie von Sündenschuld und Verdammnis freisprechen, der ist im Himmel frei und gelöst und hat Frieden mit Gott, ohne jede Verdammnis (Röm. 8, 1). Jene wunderbare Vollmacht ist auch von keinem der Apostel jemals auf ihre Nachfolger übertragen worden. Darum ist die ganze Gemeinde Gottes (in diesen Fragen) allein an das Wort apostolischer Verkündigung gebunden, niemals an andere Satzungen oder Verordnungen irgendwelcher Art. Es ist von höchster Bedeutung, in dieser Freiheit zu bestehen, zu der uns Christus befreit hat.«


.

Nachwort von H. Schumacher

Gelten der Gemeinde nur die Schriften des Apostels Paulus?

Der Satz: »Für Israel die Zwölfe, für den Leib Christi den Apostel der Nationen Paulus« bedeutet nicht (und ist sicherlich auch von Ströter nicht so gemeint gewesen), daß hier ein starres Schema anzuwenden sei, etwa in dem Sinne: Die Zwölfe haben uns nichts zu sagen und zu bieten (Petrus nicht, Jakobus nicht, und sogar der Apostel Johannes nicht). Er bedeutet nicht, daß für die Gemeinde heute nur noch die paulinischen Schriften wichtig wären. Dies stünde im Widerspruch zu Paulus selbst (1. Kor. 3, 1-7.21-23; 1, 10-13). Alle Schrift ist für uns nütze, lehrt Paulus (2. Tim. 3, 16). Und so, wie die »Urgemeinden«, die ursprünglichen Empfänger der Apostelbriefe, aufs ganze gesehen juden- und heidenchristlich gemischt waren, so richten sich die Briefe des Paulus selbstverständlich auch an die gläubig gewordenen Israeliten, und die aus den Reihen der Zwölfe verfaßten Briefe auch an die Gläubiggewordenen aus den Nationen. Der Leib Christi ist einer, wird aber von vielen bedient.

Doch die Wahrheit ist bipolar, wie Adolf Heller zu sagen pflegte, und so muß auch die andere Seite gesehen werden:

Die Vervollständigung des Wortes Gottes bringt in letzter Klarheit nur Paulus. Ihm wurde es gegeben, Gottes Wort aufs Voll maß zu bringen, die Botschaft der Fülle (plärooma) in unüberbietbarer Weise zu sagen, Gottes »Personalgeheimnisse« (wie Karl Geyer sie nannte) der Gemeinde kundzutun, die von den »Reichsgeheimnissen« oder »Sachgeheimnissen« von Matth. 13 zu unterscheiden sind (Kol. 1, 25-27). Die Botschaft vom Heil Gottes, vom Errettetwerden, vom Wachstum, von Jesu Wiederkunft verkündigen alle Apostel; die Geheimnisse Gottes für den Christusleib jedoch vor allem Paulus. (Am nächsten kommt ihm Johannes, weil im Johannesevangelium und im 1. Johannesbrief einiges von diesen Geheimnissen, wie Innewohnung Christi und universales Heil, auch bereits ausgesagt ist.)

Somit gilt: ein Heil, ein Geist, ein Christusleib aus Israeliten und Nichtisraeliten, und alle Apostel schreiben für alle. Doch nur Paulus führt die Gemeinde in alle Geheimnisse Gottes ein, vervollständigt Gottes Wort, zeigt in letzter Klarheit die gültige Heilslehre von der Rechtfertigung bis zur Weltvollendung, von voräonischen Zeiten bis ans Ende der Äonen. So darf er sich — bei aller Wertschätzung der übrigen Apostel — »Apostel der Nationen« (Röm. 11, 13) und »Lehrer der Nationen« (1. Tim. 2, 7; 2. Tim. 1, 11) nennen.

(Quelle: “Gnade und Herrlichkeit”, 2/1998; Paulus-Verlag, Heilbronn)

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