Wenn die Schrift bezeugt, daß Gott die Welt liebt, so ist damit gar
nichts darüber ausgesagt, wie die Welt ist, sondern nur, wie Gott ist.
Das gilt es einmal ganz klar mit allen Konsequenzen zu fassen.


Adolf Heller (1895 - 1973)
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Tauffreiheit oder Taufbefehl?

Autor: Ströter, Ernst F., Prof.  |  Kategorie(n): Gemeinde, Kirchentum, Lehre  |  1,692 x gelesen

Die Stellung einer solchen Frage mag auffallen und befremden. Man wird fragen: Steht denn nicht deutlich zu lesen Math. 28, 19.20: “Gehet hin (in alle Welt) und machet zu Jüngern alle Völker, indem ihr sie taufet auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Weltzeit.” Und abermals, Mark. 10, 15.16: “Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium der ganzen Schöpfung. Wer glaubt und getauft wird, soll errettet werden, wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden!” Dazu kommt die Tatsache, dass die gesamte Christenheit, griechisch, römisch und evangelisch, daheim und draußen (mit sehr geringen Ausnahmen, wie Quäker, Heilsarmee und einige andere) nach diesem so deutlichen Taufbefehl handelt. Wie kann man da die Frage nach einem Taufbefehl überhaupt aufwerfen? Sie erscheint so überflüssig.

Und doch ist sie der Beachtung wert. Der Schreiber ist sogar der Überzeugung, dass viele in dieser Frage beunruhigte Kinder Gottes ihm danken werden, dass er sie aufgeworfen und zur ruhigen Prüfung im Lichte der Schrift empfohlen hat. Er ist ferner überzeugt, dass auf der Linie des Ergebnisses, zu dem ihn seine Forschung geführt hat — und vielleicht nur auf dieser Linie — die Möglichkeit einer Verständigung liegt in einer Frage, die für die Bewahrung und Pflege der Gemeinschaft zwischen allen Kindern Gottes sich als nicht wenig bedrohlich und beunruhigend gezeigt hat.

Was zunächst den Einwand betrifft, der Taufbefehl des Herrn sei doch deutlich genug gefasst für jeden, der ihn befolgen wolle, so genügt vorerst der Hinweis, dass im Neuen Testament noch andere nicht minder deutliche Anweisungen Jesu an seine Jünger stehen, an welche sich die Christenheit dieses Zeitalters nicht bindet, und das mit Recht. So z. B. wenn der Herr Matth.10, 5 die Zwölfe hinaussendet mit der sehr bestimmten Weisung: Gehet nicht auf die Straße der Heiden und betretet keine Stadt der Samariter. Allein betrachtet sieht man es diesem Wort des Herrn auch nicht an, dass es nicht für alle Zeiten, sondern nur für eine bestimmte Zeit geredet war. Wir beanspruchen vorläufig nichts weiter, als das gute Recht, auch den Taufbefehl von Matth. 28 in die gleiche Beleuchtung stellen und fragen zu dürfen, ob derselbe wirklich für die gegenwärtige Heilszeit oder für eine andere geredet sei.

Aber, so wird man einwerfen, die fast ungebrochene Übereinstimmung der gesamten Christenheit so vieler Jahrhunderte! Wohl scheint es gewagt, Lehre und Praxis ungezählter Kirchenlehrer heute erst noch auf ihre biblische Berechtigung zu prüfen. Aber einen stichhaltigen Einwand gegen eine solche Prüfung gibt es nicht. Und wenn die bisher fast unbeanstandete Auffassung von Matth. 28 wirklich biblisch berechtigt und unantastbar ist, hat sie vor einer solchen Prüfung nichts zu fürchten. Vielmehr kann sie dadurch nur gewinnen. Erweist sie sich aber als nicht anstandsfrei, dann muss sie sich trotz ihres hohen Alters und ihrer zahlreichen angesehenen Vertreter einfach zurechtstellen lassen. Denn allein Gottes Wort muss gelten.

Ehe wir in die Untersuchung selbst eintreten, schicken wir folgende Sätze voraus, die uns dabei leiten sollen:

1. Wir achten, dass das Neue Testament alles enthält, was wir zur Feststellung der Wahrheit in dieser Frage nötig haben. Läßt sich unsere Frage nicht rein biblisch beantworten, dann ist sie einer befriedigenden Lösung überhaupt nicht fähig.

2. Wir halten, dass nicht die private Führung, wohl aber die amtliche Lehre und Praxis der Apostel, sowohl der Zwölfe, wie des einen “Apostels der Heiden” mustergültig und maßgebend seien. Was diese Botschafter des Herrn getan oder nicht getan, gelehrt oder nicht gelehrt haben, das allein halten wir für ausschlaggebend und verbindlich.

Und nun fragen wir:

1. Wie haben die zwölf Apostel der Beschneidung, welche den Befehl in Matth. 28 vom Herrn empfingen, sich zu demselben gestellt? Haben sie denselben ausgeführt oder nicht? Und wenn nicht, warum nicht?

Auf diese Fragen darf und wird uns die Schrift die Antwort nicht schuldig bleiben.

Zunächst ist zu untersuchen, ob das Neue Testament etwas weiß von einer die Völkerwelt umfassenden Verkündigung des “Evangeliums vom Reich” seitens der zwölf Apostel der Beschneidung.

Wir sagen absichtlich “Evangelium vom Reich” oder “Reichspredigt”, im Unterschied von der erst später (wie wir sehen werden) vom Herrn verordneten Verkündigung der allen “Menschen erschienenen heilbringenden Gnade” Gottes und dem damit verbundenen “Geheimnis” von einem “Leibe Christi”, der sich aus Juden und Heiden zusammensetzen soll. Dies letztere ist der eigentliche Inhalt dessen, was Paulus mit Nachdruck “sein” Evangelium nennt, und war den Zwölfen vom Herrn Jesu noch gar nicht mitgeteilt worden. Ihr Evangelium hingegen war die Botschaft von dem nahenden “Königreich der Himmel” (oder Gottes) auf Erden und von dessen Geheimnissen (Matth. 13).

Von der Richtigkeit und Wichtigkeit dieser Unterscheidung kann sich jeder Bibelleser selbst überzeugen, der die beiden uns ausführlich berichteten Predigten des Petrus in Jerusalem (Apg. 2 und 3) daraufhin untersucht. Darin bietet Petrus nicht sowohl einzelnen Hörern Erlösung, Kindschaft und Heilsfülle an, sondern er fordert sein Volk als solches und dessen Oberste auf zu nationaler Buße, Umkehr und Anerkennung des Gekreuzigten und Auferstandenen als des Messias Israels; auf dass die von allen Propheten geweissagten Zeiten der Erquickung, d. h. die Rückkehr des Messias aus dem Himmel, die Wiederaufrichtung des (davidischen) theokratischen Königtums in Israel und die daran geknüpfte und dadurch bedingte Wiederherstellung alles dessen geschehe, was Gegenstand der Weissagung von alters her gewesen war. Das später von Paulus den Heiden verkündigte Evangelium ist ein ganz anderes. Während das Israel gepredigte “Evangelium vom Reich” die geradlinige Fortsetzung und Erfüllung aller Weissagung bedeutet, betont Paulus nachdrücklich, dass das, was ihm an die Nationen anvertraut war, niemals in einem früheren Zeitalter Gegenstand der Offenbarung gewesen, sondern ein in Gott selbst verborgenes “Geheimnis” geblieben sei, bis es ihm, nicht von Menschen, auch nicht von denen, die vor ihm Apostel waren, sondern von dem verklärten Herrn selbst durch direkte Offenbarung mitgeteilt wurde. (Man lese und vergleiche sorgfältig Röm. 16, 25-26; Gal. 1, 11.12.15-17; 2, 1-2; Eph. 3, 3-9; Kol. 1, 23-27.) Somit ist klar, dass der den Zwölfen Matth.28 gegebene Auftrag des Herrn unmöglich zu seinem Inhalt eine Heilsverkündigung an die Völker haben konnte, wie sie nachweislich erst mehrere Jahre später überhaupt bekannt, dem Paulus anvertraut und von ihm den übrigen Aposteln mitgeteilt wurde.

Unsere Frage geht also präzise dahin: Haben die Zwölfe ihre “Reichspredigt” (eine andere war ihnen nicht aufgetragen) unter den Völkern ausgerichtet? Darauf antwortet die Schrift mit völligem Schweigen. Sie haben nachweislich dazu nicht den ersten Schritt getan. Ihre Predigt ging offenbar nicht über die Grenzen der Beschneidung hinaus, ja hat dieselben noch nicht einmal erreicht, nach der deutlichen Voraussage des Herrn Matth. 10, 23: “… ihr werdet mit den Städten Israels nicht fertig, bis des Menschen Sohn kommt.” Dazu haben sie mit vollem Bewusstsein Abmachungen getroffen (mit Paulus und dessen Gehilfen), die deutlich erkennen lassen, dass in ihrem Urteil die Zeit noch nicht gekommen war für die Ausrichtung ihres wohlverstandenen Befehls an die Nationen Gal. 2, 7-9.

Treten wir den einzelnen Bestimmungen ihres Auftrages näher.

Gewiß wird schon manchem sorgfältigen Schriftleser aufgefallen sein, dass uns im ganzen Neuen Testament kein einziger Fall berichtet wird, wo jemand auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft worden ist. Alle berichteten christlichen Taufen geschahen allein auf den Namen des Herrn Jesu. Wir erblicken darin weder eine Gleichgültigkeit oder Willkür der Apostel noch eine Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der Berichterstattung. Wir achten vielmehr, dass hier bereits ein deutliches Anzeichen sei, dass die Apostel sich mit ihrem Taufen auf einer anderen Linie bewegt haben müssen als die in Matth. 28 gezogene. Wir wollen hier nicht untersuchen, warum sie bloß auf den Namen des Herrn Jesu getauft haben. Der Hinweis auf die Tatsache, der wir ihre Bedeutung nicht versagen können, muß genügen. Ebenso augenfällig ist für den achtsamen Bibelleser der Umstand, dass die Zwölfe, soweit uns die Apostelgeschichte über ihre Wirksamkeit berichtet, nicht einmal den ersten Ansatz gemacht haben, dieselbe auf eine einzige, geschweige denn auf alle Nationen auszudehnen. Was immer die Bedeutung war der Abordnung des Petrus und Johannes zu den halbheidnischen Samaritern oder der Sendung des Petrus in das Haus des ersten Heiden, der gläubig wurde (Kornelius), keinesfalls lag dieselbe auf der Linie der Ausführung von Matth. 28. Denn in keinem dieser uns berichteten Fälle geht die Wortverkündigung über das Anerbieten persönlichen Heils hinaus. Von einem Versuch, ganze Völkerschaften zu umschließen und sie dem Königreich des Messias einzuverleiben, ist hier ebensowenig eine Spur wie später in der Predigt des Paulus von der Gemeinschaft des Leibes Christi. Es ist einer späteren Christenheit vorbehalten geblieben, in jahrhundertelangen Versuchen ganze Nationen “zu Christen zu machen” und auf diese Weise “das Reich Gottes zu bauen”, ihre Kraft zu vergeuden. Keiner der Apostel, weder die Zwölfe noch Paulus, kann aus der Schrift überführt werden, derartige Bestrebungen jemals gemacht oder gutgeheißen zu haben.

Unserer Theologie ist diese Tatsache auch nicht entgangen. Man hat sie wohl erkannt, wenn auch nicht verstanden. So hat man sich nicht gescheut, den Zwölfen Pflichtvergessenheit, fleischliche Beschränktheit jüdisch-nationale Reichshoffnungen und dergleichen vorzuwerfen. Damit bescheinigt man ihnen tatsächlich nur, dass sie ihren Auftrag wohl anders aufgefasst haben, als wir wähnen, er müsse gefasst werden, und dass sie denselben nicht so ausgeführt haben, wie es sein einfacher Wortlaut forderte. Uns gilt die apostolische Praxis für unantastbar. Wir halten fest, dass jene ihren Herrn richtiger verstanden haben als eine spätere Theologie, die schon früh die Fesseln eines unapostolischen Reichsbegriffs tragen gelernt hat, und die bei ihrer “wissenschaftlichen” Voreingenommenheit aus der Schriftmengerei heute noch nicht heraus kann.

So haben wir zunächst das Schweigen der Schrift über eine die Völkerwelt umfassende Tätigkeit der Männer, die den Taufbefehl in Matth. 28 empfangen hatten, als ein sehr beredtes Zeugnis dafür, wie sie den Auftrag ihres auferstandenen Meisters nicht aufgefasst haben.

Bei diesem Anlass weisen wir auf eine der klarsten Tatsachen hin, die viel zu wenig beachtet und richtig gewertet wird, und von welcher ein sehr klares Licht auf unsere Untersuchung fällt. Bis in die Mitte der Apostelgeschichte dürfen diese herrlichen Männer in der Kraft des Geistes unter ihrem Volke Israel den Auferstandenen bezeugen als den Herrn und Messias. Ihr treues Zeugnis wird nach der Verheißung durch mitfolgende Zeichen und Wunder bekräftigt. Das Wort Gottes wächst unter ihren Händen. Noch im 15. Kapitel der Apostelgeschichte wird ihnen und der von ihnen unterwiesenen Gemeine messiasgläubiger Israeliten das denkbar höchste Zeugnis ihrer geistlichen Reife und Tüchtigkeit in göttlichen Dingen zuteil, indem ihnen die brennende und tiefeinschneidende Frage von der Stellung der gläubig gewordenen Heiden zum Gesetz unterbreitet und von ihnen mit völliger Einmütigkeit im Sinne des Geistes beantwortet wird. Diese Apostel und diese Muttergemeine der jüdisch-nationalen Beschränktheit und des Mangels an Verständnis bezichtigen wollen, heißt aller biblischen Belegkraft dieses Berichtes einfach ins Gesicht schlagen. Trotzdem geschieht das fort und fort, selbst von gläubigen Theologen. Dann aber verschwindet plötzlich, ohne alle äußere Veranlassung, ohne jede Spur eines inneren Verfalls, ohne irgendwelche berichtete Verfehlung oder Untreue diese ganze herrliche und bewährte Zeugenschar wie in einer Versenkung, und macht dem einzigen Apostel der Nationen, dem Träger des “Geheimnisses” vom “Leibe Christi” Raum. Von ihrer ferneren Tätigkeit unter ihrem eigenen Volk wird nichts mehr berichtet. Von einer solchen unter den Nationen erst recht nicht. Wir können hier nicht untersuchen, warum und wozu das geschah und geschehen musste. Wir stellen hier nur Offenbarungstatsachen fest, die alle die eine deutliche Sprache reden: die Zwölfe sind an die Ausführung des Matth. 28 empfangenen Auftrages an die Nationen unzweifelhaft nicht gegangen. Auch ist es unmöglich, sie darin aus der Schrift eines Irrtums der Auffassung oder eines Versäumnisses ihrer Aufgabe zu überführen.

Noch deutlicher tritt uns das als eine ihnen selbst wohlbewusste und klar erkannte Stellungnahme entgegen aus ihrer Abmachung mit Paulus und dessen Gehilfen in Gal. 2, 6-10: Die Sachlage steht klar vor uns. Paulus hat “sein” Evangelium bereits eine Reihe von Jahren unter die Heiden getragen. Er betont, dass er sich von den Zwölfen in keiner Weise abgeordnet oder betraut weiß, deren Evangelium (etwa an ihrer Statt) zu verkündigen. Er ist auch nicht von dem gemeinsamen Herrn als Ersatz eingeschoben, dem etwa die untreuen oder untüchtigen Zwölfe nun Raum zu geben hätten. Seine Anerkennung ihrer Autorität als “Säulen” und Angesehene ist ohne jeden Rückhalt. Von Rivalität ist nirgends eine Spur. Das hat eine unverständige Theologie erst hineingetragen. Er legt als der nachgeborene und später berufene unter den Aposteln “sein” Evangelium den “Säulen” vor. Dasselbe wird von diesen ebenfalls rückhaltlos als durchaus echt und zurechtbestehend anerkannt. Es kommt zu einer klaren Verständigung. Jakobus, Kephas und Johannes reichen ihm und Barnabas die Hand der Gemeinschaft. Keinerlei Separation oder Sektiererei. Keine gegenseitige Befehdung oder Verketzerung, sondern völliges Übereinkommen: wir unter den Heiden, sie unter der Beschneidung.

Für uns untersteht diese apostolische Abmachung, auf deren Zustandekommen gerade unser Apostel, der Apostel des Leibes Christi, so großes Gewicht legt, keiner Kritik. Sie halten fest daran, dass sie durchaus nach dem Sinn und Plan Gottes geschah. Es ist hier nicht unsere Aufgabe, alle Folgerungen zu ziehen, die sich zwanglos aus diesem Übereinkommen ergeben. Für unsere gegenwärtige Untersuchung steht das eine fest, dass die Zwölfe mit voller, klarer Überlegung, ohne Nötigung, — denn sie hatten ja, wenn es darauf ankam, das entschiedene Übergewicht der größeren Zahl auf ihrer Seite — einen Kurs eingeschlagen haben, der keineswegs in der Erfüllung des Matth. 28 enthaltenen Befehls lag. Sie leisten in aller Form Verzicht auf eine die Nationen umfassende Ausübung ihres apostolischen Berufes. Das war, nach dem einfachen Wortsinn ihres Auftrages, entweder ausgesprochener Ungehorsam gegen den unzweideutigen Befehl ihres Meisters, — oder aber es war ein wohlerwogenes, im völligen Gehorsam gegen alle vom Herrn durch Paulus gegebene Wahrheitsoffenbarung geschehenes Eingehen auf das bisher unerhörte neue göttliche Programm für dieses Zeitalter, — das der Ausgestaltung und Zubereitung eines “Leibes Christi” aus allen Völkern, Juden wie Heiden. Sie erkannten klar, was selbst die gläubige Theologie der Reformationskirchen nicht erkannt hat, dass der Herr jetzt ein neues, bisher in Gott verborgen gehaltenes Evangelium, ein Geheimnis, gepredigt haben wollte, welches wohl mit den Schriften der Propheten übereinstimmte, ob es gleich in denselben nie erwähnt war (Apg. 15, 15). Ein Evangelium, das in engster, lebensvoller Beziehung steht zum erwarteten Königreich der Himmel (oder Gottes) auf Erden, ohne indes das Evangelium vom Reich selbst zu sein.

Haben nun aber, wie es deutlich vor uns steht, die vom Herrn selbst mit jenem Taufbefehl beauftragten Zwölfe von der Ausführung desselben unter den Nationen in diesem Zeitalter mit Fug und Recht Abstand genommen, dann fällt jede Berechtigung hin, mit jenem Taufbefehl die Gewissen der Gläubigen, die in Christo Jesu sind, d. h. die unter einer ganz anderen Heilsordnung stehen, als mit einem Befehl des Herrn an sie binden zu wollen. Ein anderer Befehl zu taufen, als jener den Zwölfen gegebene, liegt aber im Neuen Testament, wie wir noch sehen werden, nicht vor.

Ehe wir zum nächsten Punkt unserer Untersuchung übergehen, wollen wir noch einem Einwurf kurz begegnen, der gewiss hier erhoben wird. Man wird sagen: Das beweist zuviel, und darum nichts. Denn auf diese Weise werde ja auch der große Missionsauftrag in Math. 28 für dieses Zeitalter hinfällig, und das sei einfach unerhört und durchaus zu verwerfen. Darauf entgegnen wir, dass wir den Missionsbefehl in Matth. 28 allerdings nicht auf dieses, sondern auf ein späteres, das nächst kommende Zeitalter beziehen. Denn wir erwarten bestimmt, dass auch das den Zwölfen anvertraute “Evangelium vom Reich” (im Unterschied von dem Evangelium des Paulus zur Sammlung einer auserwählten Gemeinde in diesem Zeitalter) noch in der ganzen Welt gepredigt werden wird zu einem Zeugnis über alle Völker. Und zwar wird und kann dies nach der Schrift erst geschehen, nachdem Israel als Volk sich zum Herrn bekehrt haben wird. Alsdann wird das wiederhergestellte und begnadigte Jerusalem und Zion wieder Ausgangs- und Zielpunkt sein für alle göttliche Heilserweisung in der Völkerwelt (Jes. 60).

Ebenso wird mit unserer Auffassung von Matth. 28 die Berechtigung und Aufgabe einer die ganze Menschheit umfassenden Missionstätigkeit keineswegs hinfällig. Für eine solche bleiben neben dem herrlichen Exempel “unseres” Apostels ausreichende Unterweisungen übrig. So Röm. 1, 14.15; 10, 8-18; 15, 16-21; 16, 25-27; 2. Kor. 10, 15.16; Kol. 1, 24-29; 1. Tim. 2, 7; 3, 16; Tit. 2, 11. Aber alle diese Worte gelten für eine Missionstätigkeit, die nicht ganze “Völker zu Jüngern machen”, sondern die aus allen Völkern die Gemeine, den Leib Christi, sammeln, bauen und der Vollendung entgegenführen will (Eph. 4, 12!). Das ist, soweit wir es erkennen, der Plan Gottes für dieses Zeitalter, das andere kommt erst später; weil Israel jetzt warten muß bis zur Vollendung des Geheimnisses der Gemeine, ehe es wieder an die Reihe kommt. Denn erste werden Letzte und Letzte Erste. Die Christenheit hat die göttliche Ordnung so wenig verstanden wie seinerzeit Israel. Dieses wollte damals schon einen messianischen Herrscherkönig, keinen gekreuzigten Sündenträger. Die Christenheit will heute das “Reich Gottes” auf Erden haben oder gar machen; die Kirche will herrschen; eine der Welt gekreuzigte Gemeine wird nicht verstanden; man ärgert sich an ihr nirgends mehr als innerhalb einer welteroberungslustigen, christliche Weltkultur und -politik treibenden Kirche. Es ist genau der gleiche Fall. Die “christliche Welt” und das “fromme Israel” haben nur die Rollen gewechselt. Sie haben sich einander nichts vorzuwerfen. Gott wird dennoch recht behalten.

Wir setzen unsere Untersuchung fort und fragen:

2. Was lehrt uns die apostolische Taufpraxis?

Wir können uns hier auf zwei Taufhandlungen beschränken, die offenbar einen typischen Charakter tragen und als die ersten ihrer Art unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen. Wir meinen die erste Taufhandlung auf israelitischem Volksboden in Jerusalem am Tage der Pfingsten, und die erste Taufe von gläubig gewordenen Heiden im Hause des Kornelius.

Das Taufen vor Pfingsten kommt für uns insofern in Betracht, als uns daraus die Grundbedeutung jenes Ritus sehr klar und präzis entgegentritt. So lesen wir Joh. 4, 1, wie Jesus mehr Jünger machte und taufte als Johannes. Diese Sprache bedarf keiner Erklärung, sie sagt deutlich genug: taufen ist gleichbedeutend mit: zu Jüngern machen. Genau die gleiche Sprache führt auch der große Taufbefehl an die Zwölfe Matth. 28: Machet zu Jüngern, indem ihr taufet (Damit mag noch 1. Kor. 10, 1.2 verglichen werden, wo Paulus ausführt, wie das ganze Israel durch die Taufe mit der Wolke und mit dem Meer auf Mose getauft, d. h. zu Moses Jüngern wurden. Das war “Volkstaufe”).

I. Die Taufe der Pfingstgläubigen zu Jerusalem

Zunächst ist augenfällig, dass hier die gleiche Auffassung von der Bedeutung der Taufe obwaltet, wie wir sie eben gefunden haben. Petrus, voll Heiligen Geistes, fordert Apg. 2, 38.39 die bestürzte Volksmenge auf: “Tut Buße und lasse sich ein jeder taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden … so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. Denn euch und euren Kindern gilt diese Verheißung.” Natürlich bedeutete das nicht, was man etwa heute in der Mission an Israel daraus gemacht hat: Tretet über vom Judentum zum Christentum! Weder Petrus noch die anderen Apostel dachten je daran, ihre Volksgenossen durch die Taufe in Jesu Namen ihrem Volksverbande oder der Synagoge zu entziehen. Ebensowenig konnte es bedeuten: Werdet durch diesen Ritus Glieder am Leibe Christi. Denn dieses erst mehrere Jahre später dem Paulus geoffenbarte Geheimnis kannte Petrus damals noch nicht, konnte es also auch nicht meinen. Zudem macht er aus der Vollziehung der Taufe ganz bestimmt die Bedingung für den Empfang der Gabe des Heiligen Geistes. Glied am Leibe Christi wird man aber nimmermehr durch den Vollzug irgendeines frommen Ritus. Das behaupten auch die eifrigsten Verfechter der sog. “Glaubenstaufe” nicht. Sondern es bedeutete ganz einfach und naturgemäß: Werdet sofort Jünger des von unseren Obersten Verkannten und Verworfenen. Glaubensgehorsam gegen ihn allein sichert Tilgung eurer Sünden und vollen Anteil an den in Christo verheißenen Gaben und Kräften des Heiligen Geistes. Denn diese Verheißung des Heiligen Geistes ist euer und eurer Kinder.

Dieser erklärende Zusatz des Apostels ist von der größten Bedeutung für die richtige Einschätzung seiner Darlegung von der Taufe und für das Verständnis seines “Evangeliums vom Reich”, wie es Israel zuerst dargeboten werden musste. Denn was zu Pfingsten in Jerusalem geschah, zielte zunächst nicht auf die Bildung der Gemeine, des Leibes Christi hin, sondern auf die Darstellung und Verwirklichung des verheißenen Rechts auf israelitischer Grundlage. Petrus weiß sich ganz auf Verheißungsboden. Was er bringt, ist nicht, wie später bei Paulus, eine ganz neue, nie zuvor gehörte Verkündigung. Was er seinem Volk in der Taufe auf den Namen Jesu anbietet, darf und muß er ihnen anbieten, weil ihnen der Bund und die Verheißungen gehören. Von einem Anerbieten an die Heiden, sei es des “Reichs”, sei es der “heilbringenden Gnade” überhaupt, konnte am Tage der Pfingsten noch gar keine Rede sein. Wer das nicht festhält, kommt aus der Verwirrung, auch in der Tauffrage, gar nicht heraus. Es handelt sich da nur um das Volk, das die Verheißungen hatte. Aber auch ihnen galt: Es ist in keinem andern Heil! Daher die bestimmte Forderung: Lasset euch taufen auf diesen Namen. Das heißt, macht durch die Übernahme der Jüngerschaft Jesu euren Beruf und eure Erwählung fest, d. h. rechtskräftig und wirksam, und ihr werdet die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. Denn die Verheißung, die sich vor euren Augen an uns bereits zu erfüllen angehoben hat, gehört euch und euren Kindern.

Es ist ganz unstatthaft, die hier auf Verheißungsboden allein geltenden Verhältnisse ohne weiteres auf die Völkerwelt zu übertragen. Doch geschieht es allgemein. Dabei handelt man aber keineswegs folgerichtig. Man entnimmt diesen Worten ohne Bedenken die Aufforderung: Lasset euch taufen! Und legt den größten Nachdruck auf ihre Verbindlichkeit für uns, die Nationen. Aber man unterlässt es wohlweislich, in glücklicher Inkonsequenz, die gleiche Zusage daran zu knüpfen, wie es Petrus tut. Wenigstens ist uns nicht bekannt, dass man z. B. in den Kreisen, wo man für die “Glaubenstaufe” eintritt, den Täuflingen den Empfang der Gabe des Heiligen Geistes als Wirkung und Folge des an ihnen vollzogenen Ritus in so bestimmte Aussicht stellt, wie es Petrus hier durfte und musste. Erlaubt man sich das eine, warum dann das andere nicht? Kann man aber die hier gemachte Zusage nicht geben, dann unterlasse man auch die Stellung der Forderung.

II. Die Taufe der ersten Gläubigen

Grundverschieden war die Sachlage, die derselbe Petrus mehrere Jahre nach Pfingsten, als die nationale Umkehr und Wiedergeburt seines Volkes immer fraglicher wurde, und die offizielle Feindschaft gegen den Herrn und seine geistgesalbten Jünger immer schroffer hervortrat, im Hause des Kornelius vorfand. Da stand er ganz und gar nicht auf Verheißungsboden. Die ganze Situation war ihm und seinen Begleitern neu und fremd, Schriftworte zu seiner Orientierung und Leitung gab es nicht. Nur eine für ihn, den gesetzestreuen Israeliten, ganz unerhörte Vision, die neue Richtlinien zog und wies. Eine Ausführung jenes Auftrages an die Nationen, den der scheidende Meister ihnen hinterlassen, war das nicht. Dazu kannte er die Schriften der Propheten zu gut, die alle erst dann das Heil Gottes zu den Nationen kommen sehen, nachdem Israel als Volk sich zu dem Herrn, seinem Gott, bekehrt hat und also ein “Licht der Heiden” geworden ist. Und jener Auftrag Jesu, dessen war er ganz gewiß, enthielt weiter nichts als die Summe alles dessen, was Gesetz und Propheten von den Heilsgedanken Gottes mit den Völkern der Erde in Aussicht gestellt hatten.

Auch war nicht daran zu denken, diese Sendung zu einem unbekannten, römischen Hauptmann im fremden Lande nur entfernt einer Gesandtschaft des messianischen Königs an das Volk und die Regierungsgewalt der Römer gleichzustellen, entsprechend den Sendungen eines Mose und Aaron zu Pharao oder eines Jona nach Ninive. Es war ein Neues, soviel erkannte er. Aber was da werden sollte, davon hatten weder er noch seine Begleiter eine Ahnung. Keiner konnte sie haben. Und als er so, im einfachen Gehorsam, diesen Heiden das Wort von Jesu brachte, da geschah es, dass der Heilige Geist auf alle fiel, die dem Wort zuhörten. Damit stellte Gott gewissermaßen seine eigene, für sein Verheißungsvolk Israel gegebene Ordnung einfach auf den Kopf. In Jerusalem hieß es: Laßt euch taufen, werdet Jesu Jünger, — dann werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. Und das geschah gemäß allem, was Mose und die Propheten geweissagt hatten. Hier aber fällt der Heilige Geist, ohne dass dafür eine Verheißung gegeben oder eine Bedingung zu erfüllen gewesen wäre, auf alle Hörer, “gleichwie auf uns am Anfang”. Das war selbstverständlich nicht gegen die Schrift; wohl aber ein ganz neues, unvorhergesehenes, souveränes Verfahren Gottes, für das es keine schon bestehende Regel oder Ordnung gab, nach welcher man sich hätte richten können.

Der ganzen Tragweite dieser Gottestat war sich Petrus wohl damals nicht bewusst. Das konnte er erst werden, nachdem er mit Paulus und seinem Evangelium, mit dem Geheimnis von einem “Leibe Christi”, einer Auswahl aus Juden und Heiden, bekannt und vertraut geworden war. Eins aber war ihm sofort klar und selbstverständlich: diesen, die den Heiligen Geist, also das größere, das Wesen, den Körper, empfangen hatten, kann auch der Schatten, d. h. die Taufe mit Wasser, nicht gewehrt werden. Sie sind ohne Zweifel zur Jüngerschaft Jesu ebenso vollberechtigt wie die aus Israel berufenen, denen die Verheißung gehörte.

Als Ergebnis liegt klar vor uns: Auf dem Boden des Volkes, das die Verheißung hatte, stellt der Apostel durch den Heiligen Geist die ganz bestimmte Forderung: Lasset euch taufen, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. Vom Herrn auf einen ganz anderen Boden gestellt, wird ihm durch die Ausgießung des Geistes auf alle, die dem Worte zuhörten, deutlich gemacht, dass es sich hier um eine souveräne Gnadentat, einen schöpferischen Akt Gottes handelte, dessen Zustandekommen durch keinerlei Satzung oder Ritus bedingt oder vermittelt wurde, noch werden konnte. Ohne dass diesem Apostel der Beschneidung der Blick jetzt schon geöffnet wird für die wunderbare Tragweite dieser Gottestat, deren Zeuge er sein, und wobei er zuerst die Tür des Himmelreichs aufschließen durfte (Matth. 17, 19), werden aber doch die Linien fest und klar gezogen, auf denen später Paulus den Gemeinden das herrliche Geheimnis des Leibes Christi, des “einen neuen Menschen” klarlegt, der dadurch allein möglich wurde, dass Christus durch sein Blut die Feindschaft, das Gesetz der Gebote in Satzungen, weggetan hatte.

Wir fragen weiter:

3. Enthält die Verkündigung des Paulus, das Evangelium vom Leibe Christi, einen Taufbefehl? Und wenn nicht, warum nicht?

Unser Apostel nimmt Anlaß, sich zu dieser Frage klar zu äußern. Er schreibt 1. Kor. 1, 17: “… denn Christus hat mich nicht gesandt zu taufen, sondern das Evangelium zu verkündigen.” Diese Sprache erhebt es über allen Zweifel, dass Paulus sich mit seinem Evangelium an uns, die Nationen, in der Tauffrage vom Herrn ganz anders gestellt wusste als die Zwölfe in Matth. 28. Was er sagt, wird keiner der Zwölfe sagen können, wenn einmal die Reihe an sie kommt, wie es gewiss geschehen wird, ihren Auftrag auszuführen. Natürlich können auch die Vertreter unseres heutigen Christen- und Kirchentums (mit ganz geringen Ausnahmen) die gleiche Sprache wie Paulus nicht führen. Denn wir halten uns alle durch den Befehl von Matth. 28 für gebunden, jedenfalls zu taufen. Wir unterscheiden uns nur in den Fragen der Form, der Berechtigung und der Bedeutung der Taufe. Eins sind wir darin, es muss getauft werden. Hat aber Paulus seinen Auftrag vom Herrn richtig verstanden, dann liegt diese Notwendigkeit auf den Linien seines Evangeliums einfach nicht vor. Es ist dann für uns dies die Frage: Besteht das Evangelium des Paulus an die Nationen zur Ausgestaltung des Leibes Christi heute noch zu Recht, oder ist der Leib Christi bereits vollendet, und muss jetzt wieder das frühere Evangelium vom kommenden messianischen Reich verkündet werden? So lange nämlich die durch Paulus eingeleitete Heilszeit für die Nationen noch nicht abgelaufen ist, solange gilt für die gläubige Gemeine aus den Heiden sein Evangelium. Und auf den Linien dieses Evangeliums darf Paulus sogar sagen: “Ich danke Gott, dass ich niemand unter euch getauft habe” (mit vereinzelten Ausnahmen) (1. Kor. 1, 14-16). Das können ehrlicherweise heute weder Kinder- noch Großtäufer, weder Hochkirchler noch Freikirchler ihm nachsagen. Denn alle stehen unter dem Bann eines vermeintlich, d. h. nach allen Regeln der Dogmatik für die ganze gegenwärtige Heilszeit verbindlichen Taufbefehls. Sie alle wähnen: Man muss taufen. Ein überraschendes und schlagendes Beispiel dafür, wie weit man unter der für so sicher und unentbehrlich gehaltenen Führung der gläubigen theologischen Wissenschaft, Dogmatik genannt, abgekommen ist von der Einfalt des herrlichen Evangeliums Christi und von der Freiheit (von allen frommen Satzungen), zu der uns Christus befreit hat.

Wir halten den Beweis für erbracht, dass es für die Gemeine Gottes in Christo Jesu, den Leib Christi, deren Dienst und Verwaltung dem Apostel Paulus anvertraut war, einen Befehl, mit Wasser zu taufen, überhaupt nicht gibt. Denn ein unzweideutiger Befehl zu taufen, und die Sprache des Apostels über das Taufen lassen sich nicht in Einklang bringen.

Wir sind uns der großen, grundstürzenden Tragweite dieser Folgerung wohl bewusst. Wir erwarten heftigen Widerspruch. Wir bitten die werten Leser nur, uns noch ein wenig weiter zu folgen und mit ihrem Urteil zu warten, bis sie alles in der Waage des Wortes Gottes gewogen haben. Eine andere Autorität gibt es für uns nicht. Denn die Wahrheit allein wird uns frei machen.

Wir wollen uns nun von Paulus sagen lassen, warum es für den Leib Christi, die Gemeine, den “einen neuen Menschen”, einen Befehl oder eine Verordnung zu taufen, oder sich taufen zu lassen, nicht geben konnte.

Wie stellt doch dieser Apostel uns das Zustandekommen, das Wesen und die Einheit dieses wunderbaren Körpers dar? Welchen Wert oder Anteil haben dabei in seinem Urteil irgendwelche religiöse, d. h. von Gott selbst herstammende Formen, Formeln, Satzungen, Gebräuche und Ordnungen? Hören wir ihn Eph. 2, 14-16: “Denn er ist unser Friede, der aus beiden — aus Juden und Heiden — eins gemacht und abgebrochen hat des Zaunes Scheidewand, indem er abtat die Feindschaft in seinem Fleisch, das Gesetz der Gebote in Satzungen, damit er die zwei (durch göttlich verordnete Satzungen ehedem streng und scharf geschiedenen Menschenklassen, Juden und Heiden) in ihm selbst zu einem neuen Menschen schüfe und also Frieden stiftete, und auf dass er die beiden in einem Leibe mit Gott versöhnte durch das Kreuz, nachdem er an demselben die durch das göttliche Gesetz verursachte und beabsichtigte Feindschaft getötet hat.”

Die herrliche Sprache ist klar und verständlich. Der eine neue Mensch ist der Leib Christi, oder, wie er ihn 1. Kor. 12, 12 kühn mit dem Haupt in eins zusammenfasst — “Christus”. Er besteht, d. h. setzt sich zusammen aus Juden und Heiden. Nach göttlicher Absicht und Ordnung bestand zwischen diesen beiden, den Nahen (Juden) und den Fernen (Heiden) durch das Gesetz der Gebote Feindschaft, Trennung und Abstand. Das Gesetz machte dem Juden jede Gemeinschaft mit Nichtjuden zur Sünde. Durch das Kreuz Christi ist diese von Gott selbst gewollte und zu seiner Zeit verordnete Feindschaft, die das Zustandekommen “des einen neuen Menschen” auf ewig hindern musste, hinweggetan. Das heißt, es kann und soll auf dem Boden dieser neuen, durch das Kreuz zustande gebrachten Einheit niemals wieder Trennung durch Satzungen geben, seien dieselben noch so unzweifelhaft göttlichen Ursprungs, noch so bedeutungsvoll und an sich berechtigt. An dem Entstehen dieses wunderbaren Leibes hat keine Handlung, die ein Mensch vollziehen oder von einem anderen an sich vollziehen lassen kann, irgendwelchen Anteil, und darf keinen haben. Das Gesetz der Gebote in Satzungen ist in Christo (aber, wohlverstanden, nur in Christo) hinweggetan. Das heißt nicht, alle Formen und Gebräuche sind verboten oder abgeschafft, sondern nur, sie haben für Wesen, Bestand und Vollendung dieses einen neuen Menschen nicht die geringste Bedeutung. Die Verfassungen und Ordnungen selbst der freiesten Kirchen zeigen ja freilich ein anderes Bild. An der Verbindlichkeit der Taufsatzung z. B. halten fast alle mit großer Einmütigkeit fest. Wer nicht die Taufe mit Wasser in irgendeiner Form erhalten hat, wird zum Genuss des Mahles, das uns die Einheit des Leibes Christi veranschaulicht, nicht zugelassen, d. h. er gilt nicht als ein “Christ”! Das rührt ja daher, dass wir eben gelehrt worden sind, die Kirche sei das Israel des neuen Bundes. Demgemäss lehren Dogmatik und Katechismus fast aller Bekenntnisse, dass an die Stelle der Beschneidung im alten Bunde die Taufe mit Wasser im neuen Bund getreten sei. Und so, wie man durch Beschneidung der Bürgerschaft Israels einverleibt wurde, so werde man durch die Taufe mit Wasser ein — “Christ”. Also an die Stelle der jüdischen Satzung eine christliche — das ist alles. Solange man aber in der Gemeine Gottes mit Satzungen umgeht, d. h. Gewissen bindet mit irgendwelchen Verordnungen, die erfüllt oder beobachtet werden müssen, damit man als “Vollchrist” gelte, solange kommen wir aus den Spaltungen nicht heraus. Die Geschichte der Christenheit, die fast in allen Jahrhunderten mit Satzungen umgegangen ist, liefert den besten Beleg für unsere Behauptung.

Satzungen können und werden stets nur Zwiespalt und Feindschaft gebären. Das war die ausgesprochene göttliche Absicht bei der Einrichtung des mosaischen Haushalts. Israel sollte gesondert wohnen. Darum umgab es Gott selbst mit Scheidewänden von Satzungen, deren treue Beobachtung unfehlbar gänzliche Separation von allen anderen Völkern bewirken musste. Die Absicht Gottes mit der Gemeine in Christo ist eine direkt entgegengesetzte. Hier gilt es die Schaffung einer vollendeten Einheit, die ihr Gegenbild im Wesen Gottes selber hat, und die dem trennenden Einfluss aller und jeder Satzung von Grund aus entzogen ist und bleiben muss.

Es bekundet daher einen tiefen Mangel an der Erkenntnis dieser grundlegenden Wahrheit, wenn man unbezweifelte Gotteskinder, wie es vielfach in unseren Tagen geschieht, zu der Vornahme der sogenannten “Glaubenstaufe” zu veranlassen bestrebt ist. Noch viel bedenklicher ist es, wenn allen Ernstes von entschieden gläubiger Seite gelehrt wird (wie wir erst kürzlich lasen), dass die Verwirklichung der Einheit des Leibes Christi auf der Linie einer allgemeinen Durchführung der neutestamentlichen “Glaubenstaufe” anzustreben sei. Das hieße nach unserem Urteil, das Angesicht der Gemeine nicht nur nach dem Jerusalem (Gal. 4, 25) zukehren, das mit seinen Kindern den Satzungen dienstbar ist, sondern sogar die Richtung nach Rom einschlagen. Die Gläubigen unserer Tage haben alle Ursache, solchen Strömungen gegenüber sehr auf der Hut zu sein.

Es gibt nach der Lehre des Apostels Paulus für die Gemeine in Christo nur eine Taufe (Eph. 4, 5). Diese ist nicht individuell, sondern korporativ. Das heißt, es ist nicht ein Erlebnis, das nur den Einzelnen oder seine persönliche Heilserfahrung betrifft. Sie ist daher wohl zu unterscheiden von dem persönlichen Erfülltwerden des einzelnen Gläubigen mit dem Heiligen Geiste, das man sehr häufig, aber leider ungenau die “Geistestaufe” nennt. Paulus spricht von dieser einen Taufe 1. Kor. 12, 13 so: “Wir wurden alle in einem Geist zu einem Leibe getauft, seien wir Juden oder Griechen, Knechte oder Freie, und wurden alle mit einem Geist getränkt.” Doch gibt er die Erläuterung des gewaltigen Wortes von dem einen “Christus” (Haupt und Leib) im vorhergehenden Vers desselben Kapitels. Diese eine Taufe ist wohl ein köstliches, seliges Geheimnis; aber keineswegs etwas, das Priester oder “ordinierte Geistliche” zu verwalten hätten. Sie kann überhaupt nicht von Menschen an Menschen vollzogen werden, sondern ist, wenn wir den Apostel recht verstehen, eine ebenso längst vollendete göttliche Tatsache wie die andere, dass wir mit Christo gestorben, mit ihm auferweckt, mit ihm in die himmlischen Regionen versetzt worden sind (Röm. 6, 3-11; Eph. 2, 5.6). Eine Tatsache, welche lediglich durch einen Glauben an den einen Herrn ergriffen wird, nicht aber durch Vollzug eines Ritus oder Aktes am Fleische. Von dieser einen wesenhaften Taufe, die Gott in Christo ebenso gewiß ohne unser Zutun vollbracht hat, wie unsere Erlösung, Reinigung und Verherrlichung, sind alle anderen biblischen Taufen, Waschungen und Besprengungen nur Schatten, deren Wesen und Körper nur in Christo ist.

Verhält es sich nun also, wie Paulus uns erklärt, mit dem Wesen und Zustandekommen dieser wunderbaren Einheit, “Leib Christi” genannt, dass dieselbe vollkommen unabhängig ist von irgendeiner an sich noch so bedeutungsvollen Handlung der Gläubigen, dann ist es freilich eine sehr ernste Sache, wenn man Gläubige lehrt: Es sei denn, dass ihr noch die Glaubenstaufe mit Wasser empfangt, so mangelt euch etwas; ihr seid wohl Kinder Gottes durch den Glauben; aber entweder noch nicht hinreichend erleuchtet über die “Taufwahrheit”, oder geradezu ungehorsame Kinder, die es besser wissen, aber nicht danach handeln.

Noch viel bedenklicher aber ist die Praxis, solchen vermeintlich “ungetauften” Gotteskindern die Gemeinschaft am Tisch des Herrn zu versagen, oder, ist man selbst “gläubig getauft”, sich derselben mit “ungetauften” zu entziehen. Das greift tief hinein in die ganze Frage der Gemeinschaftspflege, wie sie der herrliche Herr heute den Seinen besonders nahe legt und köstlich macht. Es ist ja ein sehr wunder, schmerzlicher Punkt, den man wohl am liebsten nicht berühren möchte. Aber davon wird er nicht heil.

Ist unsere Zeit wirklich diejenige der Ausgestaltung und Vollendung des wahren Leibes Christi, der eigentlichen Gemeine Gottes, die der “Fülle dessen, der alles in allen erfüllt”, dann kann und darf die Frage, ob irgendein Akt oder Ritus von Gotteskindern gefordert werden darf, ehe man ihnen die Berechtigung zur vollen Gemeinschaft des Leibes Christi gewährt, nicht umgangen werden. Es geschieht auf diesem Gebiet zu viel Arbeit im Dunkeln. Man wagt es nicht, auf Konferenzen oder bei Allianzversammlungen öffentlich zu erklären: ohne die Erfüllung dieses Ritus keine volle Gemeinschaft. Man gibt zu verstehen, wenn befragt, dass man das mit Rücksicht auf die in der “Taufwahrheit” noch nicht genügend erleuchteten Kinder (und Männer!) Gottes nicht tue, deren Überzeugung, wenn auch irrig, man achte. Unterdessen wird aber im stillen durch Wort und Schrift eifrig Propaganda gemacht und — getauft. Das gibt dann viel innere Nöte, Seufzer Klagen und Spaltungen. Das alles käme in Wegfall, sobald die apostolische Darlegung der Wahrheit zu ihrer vollen Geltung kommt, dass die Gemeinschaft des Leibes Christi eine durch das Opfer Christi auf Golgatha vollkommen hergestellte und in sich vollendete Tatsache ist.

Wir meinen, dass diese ganze Bewegung der Taufnötigung eine starke Ähnlichkeit habe mit jener anderen Bewegung, gegen welche Paulus den Galaterbrief schreiben mußte. Damals kamen gläubige Juden, Angehörige der apostolischen Urgemeine in Jerusalem, bei denen der Ritus der Beschneidung durchaus selbstverständlich und ganz berechtigt war (1. Kor. 7, 18-20) zu den Neubekehrten aus den Heiden und machten ihnen begreiflich: Wir sind die Urchristen; alle unsere Gebräuche sind unbezweifelt göttlichen Ursprungs; wir alle haben die Beschneidung — also müßt ihr sie auch annehmen, sonst ermangelt ihr des Gehorsams und könnt nicht gerettet werden.

Nun wissen wir wohl, dass man heute die gleiche Folgerung nicht zieht. Man spricht uns “Ungetauften” nicht die Kindschaft, die Seligkeit ab. Aber, wenn wir mit unseren “getauften” Brüdern die Gemeinschaft des höchsten und heiligsten begehen wollen, das es für uns gibt, dann kann es geschehen, dass man uns zurückweist. Das heißt, man spricht uns das Recht ab zum Eintritt in das Allerheiligste unseres Glaubens und Erkennens. Tausende von Menschen, die vor die Wahl gestellt wären, ob sie lieber das Leben oder die Ehre verlören, würden unbedenklich das Leben niedriger anschlagen als ihre Ehre. Man frage sich doch ernstlich, ob man wirklich mit jenen Eiferern um den Ritus der Beschneidung, der an Göttlichkeit des Ursprungs dem der Wassertaufe um nichts nachsteht, so sehr sich unterscheidet, wenn man “ungetauften” Kindern Gottes wohl nicht das Leben abspricht, ihnen aber das höchste Vorrecht versagt: das der Gemeinschaft des einen Leibes.

Oder ist es für unser Geschlecht etwa kein Zauber mehr, durch einen frommen Akt „alle Gerechtigkeit erfüllen” zu wollen — wie das ganz offen ausgesprochen wird? Sind wir nicht in der Gefahr, durch einen “Akt des Gehorsams”, wie es so gern dargestellt wird, — das Kreuz Christi zunichte zu machen? Man sage nicht, das sei eine harte Rede. Oder ist sie härter als die des Apostels: “denn so durch ein Gesetz (das heißt doch durch etwas, das ein Mensch beobachten und tun kann, sei es Beschneidung, sei es Taufe) Gerechtigkeit kommt, so ist Christus vergeblich gestorben” (Gal. 2, 21). Oder, wenn er spricht: “ihr seid abgetrennt von Christo, die ihr durch Gesetz gerecht werden wollt, ihr seid aus der Gnade gefallen” (Gal. 5, 4). Das sagt derselbe Paulus, der mit gutem Recht und ohne sich damit zu widersprechen, an seinem eigenen geistlichen Sohn Timotheus den Ritus der Beschneidung selbst vollzog. Denn in Christo Jesu gilt weder Beschneidung noch Vorhaut etwas, d.h. kein Ritus noch die Unterlassung eines solchen, sondern eine neue Schöpfung. Es gab und durfte am Leibe Christi Beschnittene und Unbeschnittene geben; solche, die ihren jüdischen Sabbat vor anderen Tagen hielten, und solche, die alle Tage gleich achteten. Sowie aber irgendein Akt, den ich vollziehe oder nicht vollziehe, ein Werk, das ich tue oder unterlasse, als notwendig oder wesentlich bezeichnet wird für mein richtiges Verhältnis zu Christo und zu seinem Leibe, der Gemeine, da redet Paulus jene scharfe Sprache. Denn da handelt es sich um die Ehre seines Herrn. Hat nämlich Christus “alle Gerechtigkeit erfüllt”, dann ist es in der Tat ein böser “Zauber”, eine Vermessenheit, wenn ich durch irgendeinen Ritus, sei es Beschneidung, sei es Taufe, sei es Abendmahl, “alle Gerechtigkeit” erst noch selbst erfüllen will. Hat Christus durch das Opfer seines Fleisches alle Trennung und Feindschaft, die durch Satzungen geboren wird, auf ewig und vollkommen hinweggetan, wer bin ich, dass ich irgendeinem seiner Mitgekreuzigten und Mitauferweckten zu sagen wage: Bruder, dich trennt von mir noch dein Mangel an Gehorsam gegenüber dieser oder jener Satzung?! Sind alle, die mit dem Tode Christi in Wahrheit ernst gemacht haben, durch den einen Geist zu einem (seinem) Leibe getauft, endgültig und wesenhaft, dann ist es ein Eingriff in die Ehre und Majestät des Heiligen Geistes, der diese vollendete Einheit aufgrund des Opfers Christi geschaffen hat, wenn ich darauf bestehe, diese Einheit erst noch durch einen Ritus vervollständigen zu wollen, der durch Menschenhand am Fleisch vollzogen wird. Dann gehe ich mit Werken um, und es trifft mich das scharfe Urteil des Galaterbriefes.

Wir haben absichtlich die Frage nach der Kindertaufe nicht berührt. Es mag dem Urteil jedes Kindes Gottes überlassen bleiben, die Folgerungen aus den Grundlinien, die wir ziehen durften, für sich selbst zu ziehen. Wir sind weit davon entfernt, irgendjemand “das Wasser zu wehren”, der da meint, einen Taufakt an sich vollziehen lassen zu sollen, nachdem er gläubig geworden ist. Das sind und müssen Gewissensfragen bleiben, über welche niemand seinen Bruder zu richten hat. Wir vertreten völlige “Tauffreiheit” in der Gemeine Gottes.

Aber es ist uns ein ernstes Anliegen vor dem Herrn, im Namen ungezählter Gotteskinder, deren Gewissen ohne Grund und Recht beschwert und beunruhigt wird, durch wohlgemeintes aber missverstandenes Eifern um die Glaubenstaufe, in aller Bescheidenheit aber mit Bestimmtheit Protest zu erheben gegen ein Verfahren, das mit der Freiheit von Satzungen, dazu uns Christus befreit hat, nicht zu vereinigen ist. Was der Gemeine Gottes angesichts ihrer nahe bevorstehenden Vollendung bei der Zukunft unseres Herrn Jesus Christus Not tut, ist Hebr. 6, 1.2 gesagt: “Darum wollen wir jetzt den Elementarunterricht von Christo verlassen, und zur Vollkommenheit übergehen, nicht abermals den Grund legen mit der Buße von toten Werken, und dem Glauben an Gott, mit dem Lehren von Taufen.”

Hierzu die Kinder Gottes zu reizen und darin ihnen zu dienen ist der Hauptzweck dieser Schrift. Der Herr aber segne diesen geringen Dienst zur Förderung und baldigen Vollendung seines Leibes, der Gemeine. Amen.

(Quelle: Mir unbekannt; Schriften Johannes Ullmann)

Bisher gibt es 3 Kommentare zu “Tauffreiheit oder Taufbefehl?”

  1. 1 Markus (Donnerstag, 23. April 2009; 22:11): 

    Also ist die Taufe nicht relevant für’s Heil.

    LG
    Markus

  2. 2 admin (Freitag, 24. April 2009; 18:55): 

    So ist es, mein Lieber. Allein relevant für das Heil sind die Gnade Gottes sowie unser in dieser Gnade gottgeschenkte Glaube an den/in dem Herrn Jesus Christus. Sola gratia, sola fide — solus Christus.

  3. 3 Michel (Montag, 28. Juni 2010; 00:20): 

    Hallo…

    ich bin sehr dankbar dass Gott durch unseren lieben Bruder diesen Artikel zu Papier gebracht hat und hoffe, dass viele ihn lesen und dadurch in der Frage um die Taufe endlich eine Meinung und biblische Antwort bekommen.

    Die Taufe ist nicht relevant für´s Heil. Die (Wasser)Taufe ist für die Gemeinde Gottes, den Leib Christi, nichtmal von Bedeutung.
    Es ist eine Nötigung, wie früher bei der Diskussion um die Beschneidung, wenn man Christen zur Taufe zwingt,
    sie drängt oder ihnen ein schlechtes Gewissen macht, wenn sie nicht getauft sind oder sich nicht taufen lassen wollen.
    Die Wahrheit macht frei. Und deswegen tut jedem Christen die biblische Wahrheit gut ! Alles aber nach und nach und zur rechten Zeit !

    Ich wünsche allen Christen, dass wir die Wahrheit in Christus immer mehr erkennen wollen und suchen
    und dass wir durch die Wahrheit selbst - Jesus immer mehr Freiheit erleben.

    Gottes Segen

    LG Michel

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